Altenteil

(ms) Das Altenteil stellt eine vertragliche Regelung zwischen dem vererbenden Bauernpaar bzw. dem überlebenden Elternteil und dem Erben dar, die mündlich oder auch schriftlich getroffen wird. Sie beinhaltet mitunter sehr detaillierte Absprachen über die Versorgung mit Nahrung, Anteil an der Viehwirtschaft, Dienstleistungen sowie Zusicherung von Wohnraum. Eine Altenteil-Regelung war nur im Falle der Übergabe der Hofstelle bei mindestens noch einem lebenden Elternteil nötig (Vererbung inter vivos) und setzte eine gewisse Wirtschaftskraft des Hofes voraus.

(ms) Das Altenteil stellt eine vertragliche Regelung zwischen dem vererbenden Bauernpaar bzw. dem überlebenden Elternteil und dem Erben dar, die mündlich oder auch schriftlich getroffen wird. Sie beinhaltet mitunter sehr detaillierte Absprachen über die Versorgung mit Nahrung, Anteil an der Viehwirtschaft, Dienstleistungen sowie Zusicherung von Wohnraum. Eine Altenteil-Regelung war nur im Falle der Übergabe der Hofstelle bei mindestens noch einem lebenden Elternteil nötig (Vererbung inter vivos) und setzte eine gewisse Wirtschaftskraft des Hofes voraus.