Positives Recht

(tn) Es sind zwei hauptsächliche Verwendungsweisen des Begriffs zu unterscheiden: positives vs. überpositives Recht: Hier meint positives Recht zusammenfassend und im allgemeinsten Sinne jegliches von Menschen gemachte Recht, unabhängig von seiner Entstehung, Herkunft oder Geltung. Diesem entgegengesetzt wird das überpositive Recht, das nicht von Menschen gemacht ist, sondern z.B. dem Sein der Natur (teleologisches Naturrecht), dem Willen Gottes (theonomes Naturrecht bzw. göttliches Recht) oder der menschlichen Natur (modernes Naturrecht) entspringt. In diesem Sinne wird der Begriff in der Erörterung des verwandte Themen modernen Naturrechts gebraucht.

positives vs. Gewohnheitsrecht: Hier meint das positive Recht "das in einem Rechtsetzungsverfahren gesetzte Recht;" ihm entgegengesetzt ist nun das Gewohnheitsrecht, verstanden als "das in der historischen Entwicklung gewordene Recht, welches auf ständiger Übung und gemeinsamer Rechtsüberzeugung beruht". (Helmut Rüßmann, Kleine Normenkunde, online unter: Link ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/Vorlesung/normenkunde.htm)

(tn) Es sind zwei hauptsächliche Verwendungsweisen des Begriffs zu unterscheiden: positives vs. überpositives Recht: Hier meint positives Recht zusammenfassend und im allgemeinsten Sinne jegliches von Menschen gemachte Recht, unabhängig von seiner Entstehung, Herkunft oder Geltung. Diesem entgegengesetzt wird das überpositive Recht, das nicht von Menschen gemacht ist, sondern z.B. dem Sein der Natur (teleologisches Naturrecht), dem Willen Gottes (theonomes Naturrecht bzw. göttliches Recht) oder der menschlichen Natur (modernes Naturrecht) entspringt. In diesem Sinne wird der Begriff in der Erörterung des  modernen Naturrechts gebraucht.
positives vs. Gewohnheitsrecht: Hier meint das positive Recht "das in einem Rechtsetzungsverfahren gesetzte Recht;" ihm entgegengesetzt ist nun das Gewohnheitsrecht, verstanden als "das in der historischen Entwicklung gewordene Recht, welches auf ständiger Übung und gemeinsamer Rechtsüberzeugung beruht". (Helmut Rüßmann, Kleine Normenkunde, online unter:  http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/Vorlesung/normenkunde.htm)