Aachener Händel 1582

(af) Die Aachener Händel sind ein Beispiel für die konfessionelle Problematik, die sich aus den Regelungen des Augsburger Religionsfriedens für Reichsstädte ergab. Der Stadtobrigkeit stand kein ius reformandi zu. In Aachen bedeutete dies, dass das Anwachsen der calvinistischen Bevölkerung keine Konsequenzen für die Zusammensetzung des Rates hatte. 1580 hatte die Bürgermeisterwahl eine calvinistische Mehrheit ergeben, aber schon 1560 war von einer kaiserlichen Kommission angemahnt worden, dass entsprechend des Ratswahldekrets nur Katholiken in den Rat gewählt werden könnten. Die Angelegenheit wurde auf den Reichstag von 1582 verschoben, doch ohne Erfolg für Aachen. 1593 wurde die Stadt mit der kaiserlichen Acht belegt. Der Katholizismus wurde durch die Reichsexekution von 1598 wiederhergestellt.

(af) Die Aachener Händel sind ein Beispiel für die konfessionelle Problematik, die sich aus den Regelungen des Augsburger Religionsfriedens für Reichsstädte ergab. Der Stadtobrigkeit stand kein ius reformandi zu. In Aachen bedeutete dies, dass das Anwachsen der calvinistischen Bevölkerung keine Konsequenzen für die Zusammensetzung des Rates hatte. 1580 hatte die Bürgermeisterwahl eine calvinistische Mehrheit ergeben, aber schon 1560 war von einer kaiserlichen Kommission angemahnt worden, dass entsprechend des Ratswahldekrets nur Katholiken in den Rat gewählt werden könnten. Die Angelegenheit wurde auf den Reichstag von 1582 verschoben, doch ohne Erfolg für Aachen. 1593 wurde die Stadt mit der kaiserlichen Acht belegt. Der Katholizismus wurde durch die Reichsexekution von 1598 wiederhergestellt.