(af) Nach der siegreichen Beendigung des Schmalkaldischen Krieges hatte Karl V. auf dem Augsburger Reichstag von 1548 eine neue Ausgangsbasis für eine religiöse Einigung unter kaiserlicher Oberhoheit gewonnen. Das dafür von gemäßigten evangelischen und katholischen Theologen ausgearbeitete Augsburger Interim war doch vor allem katholisch-kaiserlich geprägt. Inhaltlich gestand das Interim den evangelischen Ständen die Priesterehe und den Laienkelch zu, wobei ansonsten die katholischen Traditionen verbindlich bleiben sollten (und damit auch die bischöfliche Jurisdiktion). Für die katholischen Reichstände galt das Interim nicht, stattdessen erließ der Kaiser die Formula reformationis.
Das Augsburger Interim wurde zwar erlassen, war aber nicht durchführbar, da es von Katholiken wie Protestanten abgelehnt wurde. Theologisch war diese Lösung für beide Seiten nicht weitgehend genug, politisch war man nicht bereit dem Kaiser diese Kompetenz in Religionssachen zuzusprechen.