(tn) Nach dem Historiker Theodor Mayer (1883-1973) unterscheidet man zwischen dem ‘Personenverbandsstaat’ und dem ‘institutionalisierten Flächenstaat’. Im ‘Personenverbandsstaat’ werden die politischen Herrschaftsverhältnisse durch die persönlichen und asymmetrischen Beziehungen zwischen einzelnen Personen begründet. Im europäischen Kontext stiftete zumeist das mittelalterliche Lehnswesen die Beziehungen zwischen Lehnsherr und Vasall: ‘Schutz und Schirm’ des Lehnsherrn gegen ‘Rat und Hilfe’ des Vasallen. Da der Vasall wiederum als Lehnsherr für eigene Untervasallen auftrat, konnte ein komplizierter hierarchischer Herrschaftsaufbau mit einer Vielzahl von Über- und Unterordnungen entstehen. Dabei ist jedoch zu beachten, daß die Vasallen neben der verliehenen Gewalt über die Lehen über ihre Eigengüter autonome Herrschaftsrechte ausübten, die sich nicht von ihrem Lehnsherrn ableiteten. Im ‘institutionalisierten Flächenstaat’ hingegen gibt es nur noch eine Quelle politischer Herrschaft – eben den ‘Staat’ –, von der alle weiteren Herrschaftsrechte abgeleitet sind. Diese einheitliche Staatsgewalt erstreckt ihre Herrschaft auf ein von ihr beanspruchtes Gebiet und erst nachfolgend auf alle Menschen, die sich in diesem Gebiet aufhalten.
http://www.bpb.de/wissen/9GB9LX,0,0,Stammesstaat.html
http://www.bpb.de/wissen/BSYRXH,0,0,Territorialstaat.html