(af) Der Bauernkrieg ist keine geschlossene in sich zusammenhängende Bewegung, sondern erhielt diese Bezeichnung aus der Perspektive der betroffenen Obrigkeiten, die die parallelen Bewegungen als einheitliche Bedrohung ansahen. Er stand in der Tradition zahlreicher bäuerliche Unruhen seit dem 14. Jh. (z.B. Aufstand des Armen Konrad, 1514 in Württemberg, Bundschuhaufstand am Oberrhein zwischen 1493 und 1517). Die Berufung auf die Heilige Schrift verlieh herkömmlichen Beschwerden eine neue Radikalität, religiöse Legitimation und überregional integrierende Wirkung. Schon 1524 kam es u.a. in Forchheim in der Nähe von Nürnberg und in der Landgrafschaft Stühlingen zu Unruhen, in denen die Wiederherstellung verletzten „alten Rechts“ verlangt wurde. In Oberschwaben begann die Erhebung des „gemeinen Mannes“ Anfang 1525 (v.a. drei Bauernbünde: Baltringer Haufen, Allgäuer Haufen, Seehaufen). Ende Februar fasste der Kürschnergeselle Sebastian Lotzer in Memmingen die Beschwerden in „Zwölf Artikeln“ zusammen, in denen die bäuerlichen Forderungen ( außer der freien Pfarrerwahl durch die Gemeinde betrafen diese alle den Agrarbereich, wie Abschaffung des verwandte Themen kleinen Zehnten, Aufhebung der Leibeigenschaft) mit dem Evangelium, dem „göttlichen Wort“, begründet wurden; aus der Forderung nach der Wiederherstellung des „alten Rechts“ wurde nun die Forderung nach dem „göttlichen Recht“.
Bis Anfang Mai erfasste der Aufstand den Südwesten und Süden des Heiligen Römischen Reiches einschließlich der Alpenländer (außer Bayern), Teile der Schweiz sowie die Pfalz, das Elsass und Thüringen/Vogtland. Auch landesherrliche Städte und Teile der reichsstädtischen Unterschichten schlossen sich an. Thomas Müntzer, ein Vertreter der radikalen Reformation, der sich im März in der Reichsstadt Mühlhausen durchgesetzt hatte, suchte die Aufständischen in den Dienst einer radikalen Verchristlichung der Welt zu stellen. Nachdem die oberschwäbischen Bauern sich zunächst um einen gütlichen Ausgleich mit den Herren bemüht hatten, kam es seit Ende März zu den ersten Gewalttaten. Luther grenzte sich radikal von den bäuerlichen Aufstandsbewegungen ab (Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der andern Bauern).
Die Organisation des Aufstandes erfolgte in bündischen Formen, durch lokale Bündnisse mit Bergleuten und mit Städten. In Heilbronn wurde die Bildung eines Bauernparlaments versucht. Doch diese Ansätze zu einem gesamtheitlichen politischen Reformprogramm wurden durch die Niederlage in Böblingen gesprengt.
Die fehlende politische und militärische Geschlossenheit des Aufstandes, der größten politisch-sozialen Massenbewegung der deutschen Geschichte, erleichterte seine Niederwerfung durch Georg Truchseß von Waldburg, den Heerführer des Schwäbischen Bundes, durch Herzog Anton II., den Guten, von Lothringen sowie durch Landgraf Philipp I., den Großmütigen, von Hessen (Schlachten: Leipheim (4.4.), Wurzach (14.4.) sowie - nach der Wende des Bauernkrieges durch den Vertrag von Weingarten (17.4.) Böblingen (12.5.), Königshofen (2.6.), Zabern (16.5.) und Frankenhausen (15.5.).
In der marxistischen Forschung wurden Reformation und Bauernkrieg in der Tradition Friedrich Engels als „frühbürgerliche Revolution“ gedeutet (Literatur Vogler, Gehalt).
Die Niederlage der Bauern wurde in der Forschung lange als Ende der evangelischen Bewegung und der Bauern als politischer Kraft interpretiert. Nach der Niederschlagung des Bauernkrieges sei die Gemeindereformation von der Fürstenreformation abgelöst worden, die Reformation habe sich damit von einer Massenbewegung mit durchaus gesellschafts- und herrschaftskritischer Problematik zu einer obrigkeitlichen Veranstaltung gewandelt (Literatur Blickle, Gemeindereformation, 205-215). Dieser Antagonismus von Reformation „von oben“ und „von unten“ wird u.a. von Bernd Hamm kritisiert (Literatur Hamm, Reformation). Außerdem begann sich die soziale und wirtschaftliche Lage der Bauern seit der zweiten Hälfte des 16. Jh.s zu stabilisieren, die obrigkeitliche Sorge vor neuen Erhebungen hatte zu einer teilweisen Beseitigung der Missstände geführt.
Karte: Bauernkrieg
Quelle: Die 12 „Hauptartikel aller Bauernschaft“ 1524
(af) Der Bauernkrieg ist keine geschlossene in sich zusammenhängende Bewegung, sondern erhielt diese Bezeichnung aus der Perspektive der betroffenen Obrigkeiten, die die parallelen Bewegungen als einheitliche Bedrohung ansahen. Er stand in der Tradition zahlreicher bäuerliche Unruhen seit dem 14. Jh. (z.B. Aufstand des Armen Konrad, 1514 in Württemberg, Bundschuhaufstand am Oberrhein zwischen 1493 und 1517). Die Berufung auf die Heilige Schrift verlieh herkömmlichen Beschwerden eine neue Radikalität, religiöse Legitimation und überregional integrierende Wirkung. Schon 1524 kam es u.a. in Forchheim in der Nähe von Nürnberg und in der Landgrafschaft Stühlingen zu Unruhen, in denen die Wiederherstellung verletzten „alten Rechts“ verlangt wurde. In Oberschwaben begann die Erhebung des „gemeinen Mannes“ Anfang 1525 (v.a. drei Bauernbünde: Baltringer Haufen, Allgäuer Haufen, Seehaufen). Ende Februar fasste der Kürschnergeselle Sebastian Lotzer in Memmingen die Beschwerden in „Zwölf Artikeln“ zusammen, in denen die bäuerlichen Forderungen ( außer der freien Pfarrerwahl durch die Gemeinde betrafen diese alle den Agrarbereich, wie Abschaffung des kleinen Zehnten, Aufhebung der Leibeigenschaft) mit dem Evangelium, dem „göttlichen Wort“, begründet wurden; aus der Forderung nach der Wiederherstellung des „alten Rechts“ wurde nun die Forderung nach dem „göttlichen Recht“.
Bis Anfang Mai erfasste der Aufstand den Südwesten und Süden des Heiligen Römischen Reiches einschließlich der Alpenländer (außer Bayern), Teile der Schweiz sowie die Pfalz, das Elsass und Thüringen/Vogtland. Auch landesherrliche Städte und Teile der reichsstädtischen Unterschichten schlossen sich an. Thomas Müntzer, ein Vertreter der radikalen Reformation, der sich im März in der Reichsstadt Mühlhausen durchgesetzt hatte, suchte die Aufständischen in den Dienst einer radikalen Verchristlichung der Welt zu stellen. Nachdem die oberschwäbischen Bauern sich zunächst um einen gütlichen Ausgleich mit den Herren bemüht hatten, kam es seit Ende März zu den ersten Gewalttaten. Luther grenzte sich radikal von den bäuerlichen Aufstandsbewegungen ab (Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der andern Bauern).
Die Organisation des Aufstandes erfolgte in bündischen Formen, durch lokale Bündnisse mit Bergleuten und mit Städten. In Heilbronn wurde die Bildung eines Bauernparlaments versucht. Doch diese Ansätze zu einem gesamtheitlichen politischen Reformprogramm wurden durch die Niederlage in Böblingen gesprengt.
Die fehlende politische und militärische Geschlossenheit des Aufstandes, der größten politisch-sozialen Massenbewegung der deutschen Geschichte, erleichterte seine Niederwerfung durch Georg Truchseß von Waldburg, den Heerführer des Schwäbischen Bundes, durch Herzog Anton II., den Guten, von Lothringen sowie durch Landgraf Philipp I., den Großmütigen, von Hessen (Schlachten: Leipheim (4.4.), Wurzach (14.4.) sowie - nach der Wende des Bauernkrieges durch den Vertrag von Weingarten (17.4.) Böblingen (12.5.), Königshofen (2.6.), Zabern (16.5.) und Frankenhausen (15.5.).
In der marxistischen Forschung wurden Reformation und Bauernkrieg in der Tradition Friedrich Engels als „frühbürgerliche Revolution“ gedeutet (Vogler, Gehalt).
Die Niederlage der Bauern wurde in der Forschung lange als Ende der evangelischen Bewegung und der Bauern als politischer Kraft interpretiert. Nach der Niederschlagung des Bauernkrieges sei die Gemeindereformation von der Fürstenreformation abgelöst worden, die Reformation habe sich damit von einer Massenbewegung mit durchaus gesellschafts- und herrschaftskritischer Problematik zu einer obrigkeitlichen Veranstaltung gewandelt (Blickle, Gemeindereformation, 205-215). Dieser Antagonismus von Reformation „von oben“ und „von unten“ wird u.a. von Bernd Hamm kritisiert (Hamm, Reformation). Außerdem begann sich die soziale und wirtschaftliche Lage der Bauern seit der zweiten Hälfte des 16. Jh.s zu stabilisieren, die obrigkeitliche Sorge vor neuen Erhebungen hatte zu einer teilweisen Beseitigung der Missstände geführt.