(af) Constitutio Criminalis Carolina, auch Peinliche Gerichtsordnung: Erster Versuch eines allgemeinen deutschen Strafgesetzbuch, von Karl V. auf dem Reichstag zu Regensburg 1532 zum Reichsgesetz erhoben. Sie spiegelt den Umbruch vom Mittelalter zur Neuzeit im Rechtsbereich wider und steht unter dem Eindruck der Rezeption der römisch-italienischen Strafrechtslehre: z.B. endgültige Bestätigung des Offizial- und Inquisitionsprinzip (Strafrechtspflege als staatliche Aufgabe), Einführung der Lehre vom gesetzlichen Beweis nach der Theorie des italienisch-kanonischen Prozesses, die Anwendung der Folter nach genauen gesetzlichen Bestimmungen (Indizienlehre).
Die Carolina besaß allerdings gegenüber den einzelnen Landesrechten nur subsidiäre Geltung. Auf ihrer Grundlage entwickelte sich aber in den folgenden Jahrhunderten ein allgemeines deutsches Strafrecht.