(rt) Die kleinbäuerlichen Kötter als die ältesten Vertreter der nachvollbäuerlichen Besiedelung genossen nur abgeleitete, stets mindere Rechte an den genossenschaftlich genutzten Ländereien, die erst seit dem 16. Jh. nach langen Auseinandersetzungen mit den vollberechtigten Bauern erworben werden konnten. Sie rückten innerhalb der Gemeinde zu den Reiheleuten auf, d.h. sie standen im Gegensatz zu den bloßen Gemeindebewohnern innerhalb des Gemeindeverbandes und übernahmen mit den „Vollbauern“ die vielfältigen Aufgaben der Verwaltung der Gemeinderechte und -verpflichtungen sowie die Regelung der gemeinsamen Nutzungsangelegenheiten. Ihr Anwesen bestand im Allgemeinen aus einer Kleinstelle und einem Garten und war in der Regel mit einem zufälligen Konglomerat von einzelnen Ackerstücken verbunden (Literatur Ritter, Nachsiedlerschichten, 92f., 95; Literatur Saalfeld, Ländliche Bevölkerung Nordwestdeutschlands, 234; Literatur Holenstein, Bauern, 17).
(rt) Die kleinbäuerlichen Kötter als die ältesten Vertreter der nachvollbäuerlichen Besiedelung genossen nur abgeleitete, stets mindere Rechte an den genossenschaftlich genutzten Ländereien, die erst seit dem 16. Jh. nach langen Auseinandersetzungen mit den vollberechtigten Bauern erworben werden konnten. Sie rückten innerhalb der Gemeinde zu den Reiheleuten auf, d.h. sie standen im Gegensatz zu den bloßen Gemeindebewohnern innerhalb des Gemeindeverbandes und übernahmen mit den „Vollbauern“ die vielfältigen Aufgaben der Verwaltung der Gemeinderechte und -verpflichtungen sowie die Regelung der gemeinsamen Nutzungsangelegenheiten. Ihr Anwesen bestand im Allgemeinen aus einer Kleinstelle und einem Garten und war in der Regel mit einem zufälligen Konglomerat von einzelnen Ackerstücken verbunden (Ritter, Nachsiedlerschichten, 92f., 95; Saalfeld, Ländliche Bevölkerung Nordwestdeutschlands, 234; Holenstein, Bauern, 17).