Das Kirchenrecht beinhaltete viele Ver- und Gebote (vgl. Fasten, Ehehindernisse). Wenn diese nicht eingehalten werden konnten, gab es die Möglichkeit, sich bei der zuständigen kirchlichen Autorität (Pfarrer, Bischof, Papst etc.) davon befreien zu lassen. Der Papst kann für alle kirchlichen Gesetze (aber nicht für die göttlichen) einen solchen Dispens erteilen.
Die Dispenspraxis war ein wichtiges Thema reformatorischer, aber auch vorreformatorischer Kirchenkritik. Dabei wurde vor allem die Verbindung der Dispenserteilung mit einer Geldgebühr immer wieder in den Vordergrund gerückt.