Eigenkirche

(af) Begriff nach Stutz, Eigenkirche: ein Gotteshaus, das dem Eigentümer in vermögensrechtlicher Beziehung unterstand und über das er auch die volle geistliche Leitungsgewalt beanspruchte, sie also der bischöflichen Kontrolle entzogen war. Diese Pfarrgemeinden beruhten auf ursprünglich grundherrlichen, also laikalen Kirchengründungen. Eigenkirchen waren typisch für die frühmittelalterliche Grundherrschaft. Von diesen Rechten blieb im Spätmittelalter und der FNZ vor allem das Patronatsrecht.

(af) Begriff nach Stutz, Eigenkirche: ein Gotteshaus, das dem Eigentümer in vermögensrechtlicher Beziehung unterstand und über das er auch die volle geistliche Leitungsgewalt beanspruchte, sie also der bischöflichen Kontrolle entzogen war. Diese Pfarrgemeinden beruhten auf ursprünglich grundherrlichen, also laikalen Kirchengründungen. Eigenkirchen waren typisch für die frühmittelalterliche Grundherrschaft. Von diesen Rechten blieb im Spätmittelalter und der FNZ vor allem das Patronatsrecht.