(ms) Unter Feudalrente ist die Aneignung bäuerlicher Mehrarbeit durch die örtlichen Herrschaftsträger und Grundherren in Form von Abgaben und Diensten zu verstehen. Die Abschöpfung der bäuerlichen Leistungen konnte im Wesentlichen auf dreierlei, teilweise kombinierte Arten erfolgen :
- als Arbeitsrente in Form von Frondiensten.
- als Produktrente, also direkte Abgabe bäuerlicher (Natural-)Produkte (z.B. Großer und Kleiner Zehnt).
- als Geldrente in rein monetärer Form.
Die Legitimation solcher Abgabenforderungen konnte auf unterschiedlichen Herrschaftsbeziehungen beruhen.