(af) Die ländliche Gemeinde verfügt als eigene Rechtskörperschaft über eigenes Vermögen: z.B. Gemeindewald, Gemeindegebäude, Einkommen durch Einzugsgeld neuer Gemeindebürger, Bußen, Kreditgeschäfte etc.
(af) Die ländliche Gemeinde verfügt als eigene Rechtskörperschaft über eigenes Vermögen: z.B. Gemeindewald, Gemeindegebäude, Einkommen durch Einzugsgeld neuer Gemeindebürger, Bußen, Kreditgeschäfte etc.