Gemeiner Nutzen

(rt) Ein weiterer Wert von Gemeinden sei laut Blickle der „gemeine Nutzen“, der oft genug zur Legitimation von Dorfordnungen bemüht wurde. Rechtsetzung sei auf dem Lande (und in der Stadt) viel enger mit dem „gemeinen Nutzen“ verknüpft als im Reich und in den Territorien. Er entwickelte eine „ideologische Sprengkraft“, weil der private Nutzen der Herrschaft sich an dem Nutzen der Gesamtheit, der Gemeinde messen lassen musste, so dass der „gemeine Nutzen“ zum Leitbegriff gegen feudale Herrschaft avancierte.

(rt) Ein weiterer Wert von Gemeinden sei laut Blickle der „gemeine Nutzen“, der oft genug zur Legitimation von Dorfordnungen bemüht wurde. Rechtsetzung sei auf dem Lande (und in der Stadt) viel enger mit dem „gemeinen Nutzen“ verknüpft als im Reich und in den Territorien. Er entwickelte eine „ideologische Sprengkraft“, weil der private Nutzen der Herrschaft sich an dem Nutzen der Gesamtheit, der Gemeinde messen lassen musste, so dass der „gemeine Nutzen“ zum Leitbegriff gegen feudale Herrschaft avancierte.