gemischte Verfassung / Mischverfassung

(tn) Seit Aristoteles (384-322) unterscheidet man nach der Anzahl der Regierenden drei verschiedene Staatsformen: Monarchie (Einer), Aristokratie (Einige), Politie (Alle). Diesen ‘legitimen’ Staatsformen stehen ebenso viele ‘Verfallsformen’ gegenüber: Tyrannis (Einer), Oligarchie (Einige), Demokratie (Alle). Der Ansatz der ‘Mischverfassung’ geht davon aus, daß eine Staatsform dann stabil und nutzbringend verfaßt ist, wenn sie Elemente aus allen drei ‘reinen’ Staatsformen enthält. Damit stand eine Theorie zur Verfügung, mit der man z. B. sowohl die römische Republik (Konsuln/Senat/Volksversammlungen) als auch das Königreich England (König/Oberhaus/Unterhaus) beschreiben konnte. Die ‘gemischte Verfassung’ war in der FNZ eines der wichtigsten Modelle der politischen Theorie.

(tn) Seit Aristoteles (384-322) unterscheidet man nach der Anzahl der Regierenden drei verschiedene Staatsformen: Monarchie (Einer), Aristokratie (Einige), Politie (Alle). Diesen ‘legitimen’ Staatsformen stehen ebenso viele ‘Verfallsformen’ gegenüber: Tyrannis (Einer), Oligarchie (Einige), Demokratie (Alle). Der Ansatz der ‘Mischverfassung’ geht davon aus, daß eine Staatsform dann stabil und nutzbringend verfaßt ist, wenn sie Elemente aus allen drei ‘reinen’ Staatsformen enthält. Damit stand eine Theorie zur Verfügung, mit der man z. B. sowohl die römische Republik (Konsuln/Senat/Volksversammlungen) als auch das Königreich England (König/Oberhaus/Unterhaus) beschreiben konnte. Die ‘gemischte Verfassung’ war in der FNZ eines der wichtigsten Modelle der politischen Theorie.