Gesellschaftsvertrag

(tn) Der Begriff bezeichnet im Kontext des verwandte Themen modernen Naturrechts normalerweise den grundlegenden (hypothetischen!) Vertrag, den die Naturzustandsbewohner untereinander schließen, um die ‘Gesellschaft’ (oft auch ‘Volk’) als eigenes Rechtssubjekt zu konstituieren. Der Gesellschaftsvertrag ist vornehmlich eine Argumentationsfigur und nicht ohne weiteres zu identifizieren mit konkreten Glossar Herrschaftsverträgen.

(tn) Der Begriff bezeichnet im Kontext des  modernen Naturrechts normalerweise den grundlegenden (hypothetischen!) Vertrag, den die Naturzustandsbewohner untereinander schließen, um die ‘Gesellschaft’ (oft auch ‘Volk’) als eigenes Rechtssubjekt zu konstituieren. Der Gesellschaftsvertrag ist vornehmlich eine Argumentationsfigur und nicht ohne weiteres zu identifizieren mit konkreten  Herrschaftsverträgen.