(rt) Während die feudale Ordnung grundsätzlich auf vertikalen Abhängigkeiten und Herrschaftsbeziehungen von Lehnsherrn und Lehensmann, Grundherrn und Grundholden, Leibherren und Eigenmann beruhe, wird Gemeinde durch Peter Blickle als alternatives Prinzip sozialer Organisation definiert, das nach dem Prinzip der Gleichberechtigung und Solidarität strukturiert sei. Damit stehe der Kommunalismus dem Feudalismus in einem antagonistischen Verhältnis gegenüber.
(rt) Während die feudale Ordnung grundsätzlich auf vertikalen Abhängigkeiten und Herrschaftsbeziehungen von Lehnsherrn und Lehensmann, Grundherrn und Grundholden, Leibherren und Eigenmann beruhe, wird Gemeinde durch Peter Blickle als alternatives Prinzip sozialer Organisation definiert, das nach dem Prinzip der Gleichberechtigung und Solidarität strukturiert sei. Damit stehe der Kommunalismus dem Feudalismus in einem antagonistischen Verhältnis gegenüber.