Großer und Kleiner Zehnt

(ms) Unter dem „Großen Zehnt“ sind prozentuale Abgaben vom Rohertrag an Getreide und Wein an den adeligen Grundherren zu verstehen. Der „Kleine Zehnt“ dehnt die Abgabepflicht auf andere Produkte wie Kartoffeln oder Klee aus. Während die Pflicht, den Großen Zehnt zu leisten, weitgehend unstrittig war, kam es in Belangen des Kleinen Zehnt öfter zu Widerständen seitens der Bauernschaft.

(ms) Unter dem „Großen Zehnt“ sind prozentuale Abgaben vom Rohertrag an Getreide und Wein an den adeligen Grundherren zu verstehen. Der „Kleine Zehnt“ dehnt die Abgabepflicht auf andere Produkte wie Kartoffeln oder Klee aus. Während die Pflicht, den Großen Zehnt zu leisten, weitgehend unstrittig war, kam es in Belangen des Kleinen Zehnt öfter zu Widerständen seitens der Bauernschaft.