Handelsgesellschaft

(ml) Eine Handelsgesellschaft ist die Vereinigung von zwei oder mehr Personen mit dem Ziel der Tätigung von Handelsgeschäften. Seit Beginn des 10. Jh.s ist in Italien, insbesondere für den Seehandel, die so genannte Commenda, eine Handelsgesellschaft zwischen zwei Partnern, nachweisbar. Im Landhandel entwickelten sich Formen wie die Compagnia mit drei oder mehr Partnern.

Handelsgesellschaften waren zunächst zeitlich befristet oder zweckgebunden, konnten aber verlängert werden. Die Hauptpartner stellten dabei das Stammkapital, trafen die zentralen Firmenentscheidungen und hafteten mit ihrem Vermögen. Sie gewannen zusätzliches Kapital über sog. „stille Beteiligungen“, deren Kapitaleigner mit ihrem Kapitalanteil hafteten und entsprechend am Gewinn beteiligt wurden, und Depositen (Einlagen gegen Verzinsung) hinzu.

In Oberdeutschland setzte im 16. Jh. ein Strukturwandel ein, der zum einen zu kleineren, oft kernfamiliären Gesellschafterkreisen führte (z.B. die Fugger mit Jakob und später Anton Fugger als einzigem „Regierer“) und zum anderen beinhaltete, dass ausführende Tätigkeiten an Handelsdiener (wie Kopisten, Schreiber, Buchhalter und Kassierer) und kaufmännische Angestellte delegiert wurden. Damit gingen ein Gewinnkonzentrationsprozess und steigende Personalkosten einher, der Kapital-/Kreditmarkt gewann an Bedeutung.

 

Literatur North, Kommunikation, 24-26; Literatur H. Kellenbenz, Handelsgesellschaft, in: LexMA. Bd. 4, München/Zürich 1989, 1901.

(ml) Eine Handelsgesellschaft ist die Vereinigung von zwei oder mehr Personen mit dem Ziel der Tätigung von Handelsgeschäften. Seit Beginn des 10. Jh.s ist in Italien, insbesondere für den Seehandel, die so genannte Commenda, eine Handelsgesellschaft zwischen zwei Partnern, nachweisbar. Im Landhandel entwickelten sich Formen wie die Compagnia mit drei oder mehr Partnern. 
Handelsgesellschaften waren zunächst zeitlich befristet oder zweckgebunden, konnten aber verlängert werden. Die Hauptpartner stellten dabei das Stammkapital, trafen die zentralen Firmenentscheidungen und hafteten mit ihrem Vermögen. Sie gewannen zusätzliches Kapital über sog. „stille Beteiligungen“, deren Kapitaleigner mit ihrem Kapitalanteil hafteten und entsprechend am Gewinn beteiligt wurden, und Depositen (Einlagen gegen Verzinsung) hinzu. 
In Oberdeutschland setzte im 16. Jh. ein Strukturwandel ein, der zum einen zu kleineren, oft kernfamiliären Gesellschafterkreisen führte (z.B. die Fugger mit Jakob und später Anton Fugger als einzigem „Regierer“) und zum anderen beinhaltete, dass ausführende Tätigkeiten an Handelsdiener (wie Kopisten, Schreiber, Buchhalter und Kassierer) und kaufmännische Angestellte delegiert wurden. Damit gingen ein Gewinnkonzentrationsprozess und steigende Personalkosten einher, der Kapital-/Kreditmarkt gewann an Bedeutung.

North, Kommunikation, 24-26;  H. Kellenbenz, Handelsgesellschaft, in: LexMA. Bd. 4, München/Zürich 1989, 1901.