Gerichtsbarkeit, höhere und niedere

(af) In der Rechtsgeschichte wird zwischen hoher und niederer Gerichtsbarkeit unterschieden.

Die niedere Gerichtsbarkeit befasste sich mit minderen Rechtsstreitigkeiten und leichten Straftaten, sie verhängte Buß-, Geld-, Ehren und leichtere körperliche Strafen (Strafen zu Haut und Haaren).

Die höhere Gerichtsbarkeit (auch Blut-, Hals, Malefiz-, Obergericht) befasste sich dagegen mit Kapitalverbrechen bei den Leib- und Lebensstrafen verhängt wurden. Sie unterstand meist dem Landes- oder Gerichtsherr.

(af) In der Rechtsgeschichte wird zwischen hoher und niederer Gerichtsbarkeit unterschieden.
Die niedere Gerichtsbarkeit befasste sich mit minderen Rechtsstreitigkeiten und leichten Straftaten, sie verhängte Buß-, Geld-, Ehren und leichtere körperliche Strafen (Strafen zu Haut und Haaren). 
Die höhere Gerichtsbarkeit (auch Blut-, Hals, Malefiz-, Obergericht) befasste sich dagegen mit Kapitalverbrechen bei den Leib- und Lebensstrafen verhängt wurden. Sie unterstand meist dem Landes- oder Gerichtsherr.