(rt) Die dritte Norm, die Blickle als genuin kommunal definiert, bezieht sich auf das „Haus“ innerhalb der Gemeinde. Der hier angesprochene Quellenbegriff „Hausnotdurft“ besagt, dass jedem „Haus“ eine seiner Größe und Ausstattung angemessene Auskömmlichkeit gewährleistet sein muss.
(rt) Die dritte Norm, die Blickle als genuin kommunal definiert, bezieht sich auf das „Haus“ innerhalb der Gemeinde. Der hier angesprochene Quellenbegriff „Hausnotdurft“ besagt, dass jedem „Haus“ eine seiner Größe und Ausstattung angemessene Auskömmlichkeit gewährleistet sein muss.