Herrschaftsbeziehungen

Holenstein unterscheidet fünf Herrschaftsbeziehungen, die eine Abschöpfung bäuerlicher Arbeit und Erträge ermöglichen und legitimieren :

 

Zehntherrschaft (Großer und Kleiner Zehnt).

Grundherrschaft (Zins, Naturalien, Besitzwechselgebühren, evtl. Dienste).

Gerichtsherrschaft (v.a. Dienste).

Leibherrschaft (Zins, Abgaben im Todesfall).

Landesherrschaft (Dienste, Steuern).

(Literatur Holenstein, Bauern, 35)

Holenstein unterscheidet fünf Herrschaftsbeziehungen, die eine Abschöpfung bäuerlicher Arbeit und Erträge ermöglichen und legitimieren :

  • Zehntherrschaft (Großer und Kleiner Zehnt).
  • Grundherrschaft (Zins, Naturalien, Besitzwechselgebühren, evtl. Dienste).
  • Gerichtsherrschaft (v.a. Dienste).
  • Leibherrschaft (Zins, Abgaben im Todesfall).
  • Landesherrschaft (Dienste, Steuern).

(Holenstein, Bauern, 35)