(ml) Mit Inventur bezeichnet man die körperliche Bestandsaufnahme von Vermögen (inklusive Einrichtungsgegenständen und Lagerbeständen) und Schulden einer Körperschaft (Unternehmen, Institution, etc.) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das Ergebnis einer Inventur manifestiert sich im Inventar, dem Verzeichnis aller Schulden und Vermögensgegenstände.
(ml) Mit Inventur bezeichnet man die körperliche Bestandsaufnahme von Vermögen (inklusive Einrichtungsgegenständen und Lagerbeständen) und Schulden einer Körperschaft (Unternehmen, Institution, etc.) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das Ergebnis einer Inventur manifestiert sich im Inventar, dem Verzeichnis aller Schulden und Vermögensgegenstände.