(af) Mit Kirchenregiment wird die weltliche Herrschaft über das Kirchwesen eines Territoriums bezeichnet. Zu seiner vollen Ausprägung kam es mit der Reformationszeit und in den evangelischen Territorien. In den entwickelteren Territorien des Reiches kann schon im 15. Jh. von einem landesherrlichen Kirchenregiment gesprochen werden, das sich vor allem in den Ordens- und Klosterreformen manifestierte. Diese Form des kirchenpolitischen Handelns griff aber – im Gegensatz zum nachreformatorischen Kirchenregiment – noch nicht in die eigentlichen theologischen Inhalte ein (vgl. Literatur Schulze, Fürsten).
(af) Mit Kirchenregiment wird die weltliche Herrschaft über das Kirchwesen eines Territoriums bezeichnet. Zu seiner vollen Ausprägung kam es mit der Reformationszeit und in den evangelischen Territorien. In den entwickelteren Territorien des Reiches kann schon im 15. Jh. von einem landesherrlichen Kirchenregiment gesprochen werden, das sich vor allem in den Ordens- und Klosterreformen manifestierte. Diese Form des kirchenpolitischen Handelns griff aber – im Gegensatz zum nachreformatorischen Kirchenregiment – noch nicht in die eigentlichen theologischen Inhalte ein (vgl. Schulze, Fürsten).