Kollegial organisierte Verwaltungsbehörde

(rt) Unter kollegial organisierten Verwaltungsbehörden versteht Blickle eine Gruppe von Gemeindemitgliedern, die „Vierer“, „Sechser“ oder „Zwölfer“ oder auch den Rat, die gemeinsam die anstehenden Geschäfte innerhalb der Gemeinde entschieden und Gebote und Verbote erließen.

(rt) Unter kollegial organisierten Verwaltungsbehörden versteht Blickle eine Gruppe von Gemeindemitgliedern, die „Vierer“, „Sechser“ oder „Zwölfer“ oder auch den Rat, die gemeinsam die anstehenden Geschäfte innerhalb der Gemeinde entschieden und Gebote und Verbote erließen.