Kollegialorgane

(af) Kollegialorgane (Vierer, Achter, Zwölfer, Geschworene, Schöffen, Rat) waren gemeinsam mit dem Dorfvorsteher in der Selbstverwaltung tätig. Sie wurden durch die Gemeindeversammlung gewählt und bildeten „einen die Gemeinde repräsentierenden Ausschuss, der alle öffentlichen Aufgaben wahrnahm“ (Literatur Dülmen, Dorf, 48). Meist waren sie auch die Urteiler im Dorfgericht.

(af) Kollegialorgane (Vierer, Achter, Zwölfer, Geschworene, Schöffen, Rat) waren gemeinsam mit dem Dorfvorsteher in der Selbstverwaltung tätig. Sie wurden durch die Gemeindeversammlung gewählt und bildeten „einen die Gemeinde repräsentierenden Ausschuss, der alle öffentlichen Aufgaben wahrnahm“ (Dülmen, Dorf, 48). Meist waren sie auch die Urteiler im Dorfgericht.