kumulativer Hexenbegriff

(bu) Der Ausdruck „kumulativer Hexenbegriff“ bezeichnet eine Vorstellung von Hexerei, die im Spätmittelalter von den Theologen der Scholastik im Anschluss an die Ketzerprozesse entwickelt, wissenschaftlich begründet und verbreitet wird. Das Wissen über die Genese dieser neuen Hexenlehre, die zu einer der entscheidenden Voraussetzungen der frühneuzeitlichen Massenverfolgungen wurde, ist vor allem den Arbeiten Joseph Hansens, dem „Klassiker“ der älteren Hexenforschung, zu verdanken.

 

Die neue, zunächst ausschließlich in den Köpfen der scholastischen Theologen vorhandene Kumulativvorstellung der Hexerei umfasst im Wesentlichen vier Elemente:

 

den Pakt mit dem Teufel nach Abschwörung Gottes

die so genannte „Teufelsbuhlschaft“, den Beischlaf mit dem Teufel, der den Pakt besiegelt

die Teilnahme am Hexensabbat sowie

die Ausübung von Schadenzauber aller Art.

„Kumulativ“ wird der neue Hexenbegriff deswegen genannt, weil in ihm Bestandteile verschiedener, zum Teil sehr weit zurückreichender Überlieferungsstränge zu einer neuen Sammelvorstellung zusammenfließen. So war die Vorstellung von Menschen, die mittels magischer Praktiken schädigende Handlungen aller Art bewirken können, schon in vorchristlicher Zeit im Volksglauben fest verankert, während die Idee des Hexensabbats ebenso wie die des Teufelspaktes aus der Zeit der großen Häretikerverfolgungen im Spätmittelalter stammt.

 

Die erste Schrift, in der die einzelnen Bestandteile der neuen Hexenlehre, die – wie wir aus den Arbeiten Hansens wissen – bereits seit etwa 1430 voll entwickelt war (Literatur Hansen, Zauberwahn, 6-9), zu einem geschlossenen System zusammengefügt wurden, war der 1487 erschienene „Hexenhammer“ der Inquisitoren Institoris und Sprenger, der in der Folgezeit zu einem der verbreitetsten Handbücher der neuen wissenschaftlichen Hexenlehre wurde.

 

Trotz der Bedeutung, die dem „Hexenhammer“ als erstem systematischen Nachschlagewerk in Fragen der Hexenlehre und Prozesspraxis sicherlich zugesprochen werden muss, darf man seinen Einfluss auf die Verbreitung des neuen Sammelbegriffs der Hexerei nicht überschätzen: Von der Veröffentlichung des Werkes bis zum Einsetzen der ersten Massenprozesse sollte noch ein ganzes Jh. vergehen. Das hing unter anderem damit zusammen, dass die neue Lehre, die in den Kreisen gelehrter Theologen und Juristen so rasch Fuß gefasst hatte, bei der einfachen Bevölkerung zunächst auf massiven Widerstand stieß. Während der Schadenzauber schon lange ein fester Bestandteil der Volksmagie war, waren die Ideen von Teufelspakt, Buhlschaft und Hexensabbat der einfachen Bevölkerung völlig fremd und wurden erst nach und nach in ihre Vorstellungswelt integriert.

(bu) Der Ausdruck „kumulativer Hexenbegriff“ bezeichnet eine Vorstellung von Hexerei, die im Spätmittelalter von den Theologen der Scholastik im Anschluss an die Ketzerprozesse entwickelt, wissenschaftlich begründet und verbreitet wird. Das Wissen über die Genese dieser neuen Hexenlehre, die zu einer der entscheidenden Voraussetzungen der frühneuzeitlichen Massenverfolgungen wurde, ist vor allem den Arbeiten Joseph Hansens, dem „Klassiker“ der älteren Hexenforschung, zu verdanken. 

Die neue, zunächst ausschließlich in den Köpfen der scholastischen Theologen vorhandene Kumulativvorstellung der Hexerei umfasst im Wesentlichen vier Elemente: 

  • den Pakt mit dem Teufel nach Abschwörung Gottes
  • die so genannte „Teufelsbuhlschaft“, den Beischlaf mit dem Teufel, der den Pakt besiegelt
  • die Teilnahme am Hexensabbat sowie
  • die Ausübung von Schadenzauber aller Art.

„Kumulativ“ wird der neue Hexenbegriff deswegen genannt, weil in ihm Bestandteile verschiedener, zum Teil sehr weit zurückreichender Überlieferungsstränge zu einer neuen Sammelvorstellung zusammenfließen. So war die Vorstellung von Menschen, die mittels magischer Praktiken schädigende Handlungen aller Art bewirken können, schon in vorchristlicher Zeit im Volksglauben fest verankert, während die Idee des Hexensabbats ebenso wie die des Teufelspaktes aus der Zeit der großen Häretikerverfolgungen im Spätmittelalter stammt.

Die erste Schrift, in der die einzelnen Bestandteile der neuen Hexenlehre, die – wie wir aus den Arbeiten Hansens wissen – bereits seit etwa 1430 voll entwickelt war (Hansen, Zauberwahn, 6-9), zu einem geschlossenen System zusammengefügt wurden, war der 1487 erschienene „Hexenhammer“ der Inquisitoren Institoris und Sprenger, der in der Folgezeit zu einem der verbreitetsten Handbücher der neuen wissenschaftlichen Hexenlehre wurde.

Trotz der Bedeutung, die dem „Hexenhammer“ als erstem systematischen Nachschlagewerk in Fragen der Hexenlehre und Prozesspraxis sicherlich zugesprochen werden muss, darf man seinen Einfluss auf die Verbreitung des neuen Sammelbegriffs der Hexerei nicht überschätzen: Von der Veröffentlichung des Werkes bis zum Einsetzen der ersten Massenprozesse sollte noch ein ganzes Jh. vergehen. Das hing unter anderem damit zusammen, dass die neue Lehre, die in den Kreisen gelehrter Theologen und Juristen so rasch Fuß gefasst hatte, bei der einfachen Bevölkerung zunächst auf massiven Widerstand stieß. Während der Schadenzauber schon lange ein fester Bestandteil der Volksmagie war, waren die Ideen von Teufelspakt, Buhlschaft und Hexensabbat der einfachen Bevölkerung völlig fremd und wurden erst nach und nach in ihre Vorstellungswelt integriert.