(tn) Besteht zwischen Alter und Ego ein Herrschaftsverhältnis dergestalt, daß Alter über Ego herrscht, so besteht die Chance, daß Ego auf bestimmte Befehle Alters mit Gehorsam reagieren wird (Glossar Herrschaft). Das Bestehen des Herrschaftsverhältnisses ist dabei unabhängig davon, warum Ego dies tut, ausschlaggebend ist sein Handeln, nicht die dahinter stehende Motivation. Man kann dann im wesentlichen vier Motivlagen unterscheiden, an denen der Gehorsam Egos orientiert sein kann. Sie sind hier aufgeführt anhand einer hypothetischen Antwort Egos auf die Frage, warum Alter über ihn herrscht.
Traditional: Alter herrscht, weil es immer so war!
Affektuell: Alter herrscht, weil es sich gut anfühlt!
Zweckrational: Alter herrscht, weil es (für Ego!) nützlich ist!
Wertrational: Alter herrscht, weil es richtig ist!
Von Interesse ist hier der wertrationale Glauben an die Richtigkeit und den Eigenwert des Herrschaftsverhältnisses, denn die ‘Legitimität’ eines Herrschaftsverhältnisses wird durch einen solchen Glauben konstituiert. ‘Legitime’ Herrschaft ist also eine solche, von der die Herrschaftsunterworfenen glauben, daß sie richtig und gerechtfertigt ist und man ihr um ihres Eigenwerts willen gehorcht. Nach Max Weber lassen sich im wesentlichen drei Typen von Legitimitätsgeltung unterscheiden: "Es gibt drei reine Typen legitimer Herrschaft. Ihre Legitimitätsgeltung kann nämlich primär sein:
rationalen Charakters: auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch sie zur Ausübung der Herrschaft Berufenen ruhen (legale Herrschaft), - oder
traditionalen Charakters: auf dem Alltagsglauben an die Heiligkeit von jeher geltender Traditionen und die Legitimität der durch sie zur Autorität Berufenen ruhen (traditionale Herrschaft), - oder endlich
charismatischen Charakters: auf der außeralltäglichen Hingabe an die Heiligkeit oder die Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit einer Person und der durch sie offenbarten oder geschaffenen Ordnungen (ruhen) (charismatische Herrschaft)" (Literatur Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 124).
Anmerkung:
Es sei auf eine mögliche Verwechslung hingewiesen: die Motive für Gehorsam ‘traditional’ und ‘wertrational, legitim, traditional’ sind zu unterscheiden, denn jenes meint stumpfe Gewöhnung an die Tradition, dieses jedoch den reflektierten Glauben an die Vorbildlichkeit der Tradition.
Lit: Veit-Michael Bader, Max Webers Begriff der Legitimität. Versuch einer systematisch-kritischen Rekonstruktion, in: Johannes Weiß (Hg.): Max Weber heute. Erträge und Probleme der Forschung, Frankfurt a. M. 1989, 296-334.
(tn) Besteht zwischen Alter und Ego ein Herrschaftsverhältnis dergestalt, daß Alter über Ego herrscht, so besteht die Chance, daß Ego auf bestimmte Befehle Alters mit Gehorsam reagieren wird ( Herrschaft). Das Bestehen des Herrschaftsverhältnisses ist dabei unabhängig davon, warum Ego dies tut, ausschlaggebend ist sein Handeln, nicht die dahinter stehende Motivation. Man kann dann im wesentlichen vier Motivlagen unterscheiden, an denen der Gehorsam Egos orientiert sein kann. Sie sind hier aufgeführt anhand einer hypothetischen Antwort Egos auf die Frage, warum Alter über ihn herrscht.
- Traditional: Alter herrscht, weil es immer so war!
- Affektuell: Alter herrscht, weil es sich gut anfühlt!
- Zweckrational: Alter herrscht, weil es (für Ego!) nützlich ist!
- Wertrational: Alter herrscht, weil es richtig ist!
Von Interesse ist hier der wertrationale Glauben an die Richtigkeit und den Eigenwert des Herrschaftsverhältnisses, denn die ‘Legitimität’ eines Herrschaftsverhältnisses wird durch einen solchen Glauben konstituiert. ‘Legitime’ Herrschaft ist also eine solche, von der die Herrschaftsunterworfenen glauben, daß sie richtig und gerechtfertigt ist und man ihr um ihres Eigenwerts willen gehorcht. Nach Max Weber lassen sich im wesentlichen drei Typen von Legitimitätsgeltung unterscheiden: "Es gibt drei reine Typen legitimer Herrschaft. Ihre Legitimitätsgeltung kann nämlich primär sein:
- rationalen Charakters: auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch sie zur Ausübung der Herrschaft Berufenen ruhen (legale Herrschaft), - oder
- traditionalen Charakters: auf dem Alltagsglauben an die Heiligkeit von jeher geltender Traditionen und die Legitimität der durch sie zur Autorität Berufenen ruhen (traditionale Herrschaft), - oder endlich
- charismatischen Charakters: auf der außeralltäglichen Hingabe an die Heiligkeit oder die Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit einer Person und der durch sie offenbarten oder geschaffenen Ordnungen (ruhen) (charismatische Herrschaft)" ( Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 124).
Anmerkung:
Es sei auf eine mögliche Verwechslung hingewiesen: die Motive für Gehorsam ‘traditional’ und ‘wertrational, legitim, traditional’ sind zu unterscheiden, denn jenes meint stumpfe Gewöhnung an die Tradition, dieses jedoch den reflektierten Glauben an die Vorbildlichkeit der Tradition.
Lit: Veit-Michael Bader, Max Webers Begriff der Legitimität. Versuch einer systematisch-kritischen Rekonstruktion, in: Johannes Weiß (Hg.): Max Weber heute. Erträge und Probleme der Forschung, Frankfurt a. M. 1989, 296-334.