Legitimitätsgrund

(rt) Otto Brunner kritisiert die Aussagen Max Webers zu den drei Arten der Legitimität von Herrschaft (rationale, traditionale und charismatische Legitimität; vgl. Literatur Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 625). Der Begriff von der traditionalen Legitimität, die Weber von der rationalen Legitimität der Neuzeit abgrenzt, sei nicht an den Verhältnissen des Mittelalters und der FNZ entwickelt, sondern sei geschichtlich bedingt, d.h. erst in der Neuzeit konnte sich eine Vorstellung von einer traditionalen Legitimität von Herrschaft entwickeln. Nach Brunner haben sich die Menschen erst nach und im Zeitalter der französischen Revolution, als die Gesamtordnung in Frage gestellt worden war, auf eine „Tradition“ an sich berufen können (Literatur Brunner, „Feudalismus“, 114; Literatur Brunner, Bemerkungen zu den Begriffen „Herrschaft“ und „Legitimität“, 75.). Trotz dieser Kritik orientieren sich Historiker noch an Max Webers Begriff von der traditionalen Legitimität: Andreas Suter definiert Bauernaufstände als traditionale Bewegungen. Tradierte Geschichte galt nach Suter innerhalb von Bauernbewegungen in einem viel umfangreichen und grundsätzlichen Maß als handlungsleitendes und handlungslegitimierendes Prinzip (Literatur Suter, „Troublen“, 375).

(rt) Otto Brunner kritisiert die Aussagen Max Webers zu den drei Arten der Legitimität von Herrschaft (rationale, traditionale und charismatische Legitimität; vgl. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 625). Der Begriff von der traditionalen Legitimität, die Weber von der rationalen Legitimität der Neuzeit abgrenzt, sei nicht an den Verhältnissen des Mittelalters und der FNZ entwickelt, sondern sei geschichtlich bedingt, d.h. erst in der Neuzeit konnte sich eine Vorstellung von einer traditionalen Legitimität von Herrschaft entwickeln. Nach Brunner haben sich die Menschen erst nach und im Zeitalter der französischen Revolution, als die Gesamtordnung in Frage gestellt worden war, auf eine „Tradition“ an sich berufen können (Brunner, „Feudalismus“, 114; Brunner, Bemerkungen zu den Begriffen „Herrschaft“ und „Legitimität“, 75.). Trotz dieser Kritik orientieren sich Historiker noch an Max Webers Begriff von der traditionalen Legitimität: Andreas Suter definiert Bauernaufstände als traditionale Bewegungen. Tradierte Geschichte galt nach Suter innerhalb von Bauernbewegungen in einem viel umfangreichen und grundsätzlichen Maß als handlungsleitendes und handlungslegitimierendes Prinzip (Suter, „Troublen“, 375).