Limited Good

(af) Das Konzept des Limited Good weist der bäuerlichen Gesellschaft ein Weltbild zu, das von einer Summenkonstanz der materiellen Güter ausgeht. Die Umwelt wie die zu erarbeitenden Güter wurden als begrenzt verstanden. Vermehrung oder Wachstum des einen mussten zu Knappheit oder Verarmung des anderen führen. Dieses Wahrnehmungsmuster eines Nullsummenspieles prägte nicht nur das Wirtschaftssystem sondern auch das soziale Zusammenleben (vgl. Literatur Walz, Kommunikation; Literatur Foster, Society; Literatur Schlögl, Bedingungen; Literatur Burkhardt, „Produktivität“).

Die Produktion über die eigene Bedarfsdeckung hinaus war dem Verdacht „sozialer Schädlichkeit“ ausgesetzt und wurde dementsprechend sanktioniert. Andererseits wurde ein Beschneiden der für die Subsistenz wichtigen Güter in der FNZ als Verletzung der „Hausnotdurft“ gesellschaftlich verurteilt und somit durch diese Norm ein Schutz vor Armut geschaffen. Durch eine Steigerung der Dienst- und Abgabenpflicht in ihrer Subsistenz gefährdete Bauern konnten z.B. in einen für sie durch die Norm der „Hausnotdurft“ rechtlich legitimierten Widerstand gegen ihre Herrschaft eintreten (Literatur Blickle, Subsistence).

(af) Das Konzept des Limited Good weist der bäuerlichen Gesellschaft ein Weltbild zu, das von einer Summenkonstanz der materiellen Güter ausgeht. Die Umwelt wie die zu erarbeitenden Güter wurden als begrenzt verstanden. Vermehrung oder Wachstum des einen mussten zu Knappheit oder Verarmung des anderen führen. Dieses Wahrnehmungsmuster eines Nullsummenspieles prägte nicht nur das Wirtschaftssystem sondern auch das soziale Zusammenleben (vgl.  Walz, Kommunikation Foster, Society Schlögl, Bedingungen Burkhardt, „Produktivität“).
Die Produktion über die eigene Bedarfsdeckung hinaus war dem Verdacht „sozialer Schädlichkeit“ ausgesetzt und wurde dementsprechend sanktioniert. Andererseits wurde ein Beschneiden der für die Subsistenz wichtigen Güter in der FNZ als Verletzung der „Hausnotdurft“ gesellschaftlich verurteilt und somit durch diese Norm ein Schutz vor Armut geschaffen. Durch eine Steigerung der Dienst- und Abgabenpflicht in ihrer Subsistenz gefährdete Bauern konnten z.B. in einen für sie durch die Norm der „Hausnotdurft“ rechtlich legitimierten Widerstand gegen ihre Herrschaft eintreten ( Blickle, Subsistence).