Majestätsbrief 1609

(af) In den Auseinandersetzungen zwischen dem Kaiser und seinem Bruder Matthias gestand Rudolf II. den böhmischen Ständen im Majestätsbrief weitreichende Rechte zu, um sie auf seiner Seite zu halten:

 

Gewissensfreiheit für alle Untertanen;

den Ständen (Herren, Rittern und königlichen Städten) wurde Religionsfreiheit und den Protestanten darüber hinaus das Recht auf ein Konsistorium als oberster Kirchenbehörde sowie die Verfügung über die Universität Prag eingeräumt.

Am 20. 8. 1609 erhielten die schlesischen Stände ebenfalls in einem Majestätsbrief die Religionsfreiheit zugesichert.

(Dreißigjährige Krieg)

(af) In den Auseinandersetzungen zwischen dem Kaiser und seinem Bruder Matthias gestand Rudolf II. den böhmischen Ständen im Majestätsbrief weitreichende Rechte zu, um sie auf seiner Seite zu halten: 

  • Gewissensfreiheit für alle Untertanen; 
  • den Ständen (Herren, Rittern und königlichen Städten) wurde Religionsfreiheit und den Protestanten darüber hinaus das Recht auf ein Konsistorium als oberster Kirchenbehörde sowie die Verfügung über die Universität Prag eingeräumt. 

Am 20. 8. 1609 erhielten die schlesischen Stände ebenfalls in einem Majestätsbrief die Religionsfreiheit zugesichert.
(Dreißigjährige Krieg)