(cs) Der Begriff der „(auskömmlichen) Nahrung“ ist im Kontext der Handwerkszünfte ein zentraler Quellenbegriff. In vielen Bittschriften der Zünfte oder einzelner Handwerker findet er Verwendung. Er bezeichnet als Idealzustand eine Situation, in der die gewerbliche Arbeit die Hausnotdurft (Subsistenz, vgl. vgl. Ländliche Gesellschaft, Subsistenzwirtschaft; vgl. Wirtschaftliche Grundstrukturen, Subsistenzwirtschaft) aller Zunftgenossen, gewährleistet. Maßnahmen zum Schutz der Warenproduzenten (Bestimmungen zu Gesellenzahl, Technologie, Rohmaterialeinkauf, Preisen; Verbot der Schmähung einer Arbeit eines Mitmeisters) sowie Vorgehen gegen so genannte „Pfuscher“, „Störer“ und „Stümpler“ stehen in diesem Wertkontext.
Der Begriff der Nahrung ist außerdem eng verknüpft mit dem ordnungspolitischen Gedanken des Gemeinwohls. Mit der Befugnis in der Stadt „bürgerliche Nahrung“ betreiben zu können, die mit Bürger- und Meisterrecht korrespondierte, ging die Verpflichtung einher, die Versorgung der Stadtbevölkerung mit qualitativ und quantitativ ausreichendem Warenangebot zu angemessenen Preisen zu gewährleisten.
Nahrung fungiert seit Sombart in der Forschung insbesondere zur Beschreibung einer vormodernen, vorkapitalistischen Wirtschaftsmentalität. In dieser Sicht wird der Begriff durch aktuelle Handwerks- und Zunftforschung jedoch zunehmend in Frage gestellt. (demnächst erscheinender Tagungsband zu der Tagung „Nahrung, Markt, Gemeinnutz“ in Frankfurt a.M. 4.-5. April 2003).
(cs) Der Begriff der „(auskömmlichen) Nahrung“ ist im Kontext der Handwerkszünfte ein zentraler Quellenbegriff. In vielen Bittschriften der Zünfte oder einzelner Handwerker findet er Verwendung. Er bezeichnet als Idealzustand eine Situation, in der die gewerbliche Arbeit die Hausnotdurft (Subsistenz, vgl. Ländliche Gesellschaft, Subsistenzwirtschaft; Wirtschaftliche Grundstrukturen, Subsistenzwirtschaft) aller Zunftgenossen, gewährleistet. Maßnahmen zum Schutz der Warenproduzenten (Bestimmungen zu Gesellenzahl, Technologie, Rohmaterialeinkauf, Preisen; Verbot der Schmähung einer Arbeit eines Mitmeisters) sowie Vorgehen gegen so genannte „Pfuscher“, „Störer“ und „Stümpler“ stehen in diesem Wertkontext.
Der Begriff der Nahrung ist außerdem eng verknüpft mit dem ordnungspolitischen Gedanken des Gemeinwohls. Mit der Befugnis in der Stadt „bürgerliche Nahrung“ betreiben zu können, die mit Bürger- und Meisterrecht korrespondierte, ging die Verpflichtung einher, die Versorgung der Stadtbevölkerung mit qualitativ und quantitativ ausreichendem Warenangebot zu angemessenen Preisen zu gewährleisten.
Nahrung fungiert seit Sombart in der Forschung insbesondere zur Beschreibung einer vormodernen, vorkapitalistischen Wirtschaftsmentalität. In dieser Sicht wird der Begriff durch aktuelle Handwerks- und Zunftforschung jedoch zunehmend in Frage gestellt. (demnächst erscheinender Tagungsband zu der Tagung „Nahrung, Markt, Gemeinnutz“ in Frankfurt a.M. 4.-5. April 2003).