Ortsvorsteher

(af) (auch: Schultheiß, Ammann, Vogt, Schulze, Grebe, Zender, Heimbürge, Bauernmeister) Dieser leitende Ortsbeamte berief die Gemeindeversammlung ein, saß dem Dorfgericht vor, beaufsichtigte die übrigen Gemeindeämter, sorgte für die fristgerechte Lieferung der Abgaben an die Herrschaft und die Leistung der Frondienste. Er hatte die oberste Gebotsgewalt in der Gemeinde. Der Ortsvorsteher kam immer aus dem jeweiligen Dorf, je nach den herrschaftlichen Strukturen wurde er von der Gemeinde gewählt oder von der Ortsobrigkeit oder der Landesherrschaft eingesetzt. In manchen Regionen wurde dieses Amt auch erblich (z.B. Mittel-/ Ostdeutschland).

(af) (auch: Schultheiß, Ammann, Vogt, Schulze, Grebe, Zender, Heimbürge, Bauernmeister) Dieser leitende Ortsbeamte berief die Gemeindeversammlung ein, saß dem Dorfgericht vor, beaufsichtigte die übrigen Gemeindeämter, sorgte für die fristgerechte Lieferung der Abgaben an die Herrschaft und die Leistung der Frondienste. Er hatte die oberste Gebotsgewalt in der Gemeinde. Der Ortsvorsteher kam immer aus dem jeweiligen Dorf, je nach den herrschaftlichen Strukturen wurde er von der Gemeinde gewählt oder von der Ortsobrigkeit oder der Landesherrschaft eingesetzt. In manchen Regionen wurde dieses Amt auch erblich (z.B. Mittel-/ Ostdeutschland).