Pfründe

nach altem Kirchenrecht ein Kirchenamt, das mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen u. a.) verbunden war, deren Erträge zum Unterhalt des Amtsinhabers (Benefiziat; Pfründner) bestimmt waren. Mit dem Beginn der Neuzeit zerfiel das bis dahin eine rechtl. Einheit bildende Ortskirchenvermögen in zwei getrennte Vermögensmassen: in das Gotteshausvermögen (zur Sicherung des Sachbedarfs des Gottesdienstes und zum Unterhalt der Kirchengebäude und Dienstwohnungen) und in das Benefizialvermögen (Pfründengut), das als Stellenvermögen den Unterhalt des Klerus sichert.

nach altem Kirchenrecht ein Kirchenamt, das mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen u. a.) verbunden war, deren Erträge zum Unterhalt des Amtsinhabers (Benefiziat; Pfründner) bestimmt waren. Mit dem Beginn der Neuzeit zerfiel das bis dahin eine rechtl. Einheit bildende Ortskirchenvermögen in zwei getrennte Vermögensmassen: in das Gotteshausvermögen (zur Sicherung des Sachbedarfs des Gottesdienstes und zum Unterhalt der Kirchengebäude und Dienstwohnungen) und in das Benefizialvermögen (Pfründengut), das als Stellenvermögen den Unterhalt des Klerus sichert.