Pfründe/Beneficium

(af) (Präbende, Pröve, praebenda, provenda) Ein Kirchenamt, das mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen u.a.) verbunden war, deren Erträge zum Unterhalt des Amtsinhabers (Benefiziat; Pfründner) bestimmt waren. Das Pfründenvermögen wird auch Wittum (Temporalia, Widem, Dotalgut) genannt und entspricht dem Gesamtbesitz einer Kirche an Gütern, Rechten oder eben der Ausstattung eines Kirchenamtes.

Der Begriff Pfründe wird auch für eine Stelle an einem geistlichen Stift benutzt.

(af) (Präbende, Pröve, praebenda, provenda) Ein Kirchenamt, das mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen u.a.) verbunden war, deren Erträge zum Unterhalt des Amtsinhabers (Benefiziat; Pfründner) bestimmt waren. Das Pfründenvermögen wird auch Wittum (Temporalia, Widem, Dotalgut) genannt und entspricht dem Gesamtbesitz einer Kirche an Gütern, Rechten oder eben der Ausstattung eines Kirchenamtes. 
Der Begriff Pfründe wird auch für eine Stelle an einem geistlichen Stift benutzt.