Policey- und Landesordnungen

(af) Die seit dem 15./16. Jh. immer öfter erlassenen Landes- und Policeyordnungen strebten eine alle Rechtsgebiete umfassende Zusammenfassung dar. Im Vergleich zu den Kodifikationen seit Ende des 18. Jh. zielten sie noch auf keine vollständige Regelung aller Teilbereiche. Im Gegensatz mit den mittelalterlichen Vorstellungen von der Existenz eines existierenden und nur zu findenden Rechts liegt ihnen aber bereits der Gedanke zugrunde, eine Rechtsordnung könne konstituiert werden und sei damit im Prinzip auch disponibel (vgl. Literatur Schildt, Bauer).

(af) Die seit dem 15./16. Jh. immer öfter erlassenen Landes- und Policeyordnungen strebten eine alle Rechtsgebiete umfassende Zusammenfassung dar. Im Vergleich zu den Kodifikationen seit Ende des 18. Jh. zielten sie noch auf keine vollständige Regelung aller Teilbereiche. Im Gegensatz mit den mittelalterlichen Vorstellungen von der Existenz eines existierenden und nur zu findenden Rechts liegt ihnen aber bereits der Gedanke zugrunde, eine Rechtsordnung könne konstituiert werden und sei damit im Prinzip auch disponibel (vgl. Schildt, Bauer).