Reichsgrundgesetze

Die Juristen des 17. und 18. Jhs., die den über die Jahrhunderte angewachsenen Bestand des im Römisch-deutschen Reich geltenden Rechts sammelten und systematisierten, stellten dabei eine Reihe von Gesetzen, Privilegien und vertraglichen Regelungen besonders heraus, die sie als "Reichsgrundgesetze" ("leges fundamentales") bezeichneten und dem sonstigen Recht überordneten. Zu diesen Reichsgrundgesetzen zählten vor allem die Goldene Bulle (1356), die die Königswahl regelte, die kaiserlichen verwandte Themen Wahlkapitulation, der verwandte Themen Augsburger Religionsfriede und der verwandte Themen Westfälische Friede.

Die Juristen des 17. und 18. Jhs., die den über die Jahrhunderte angewachsenen Bestand des im Römisch-deutschen Reich geltenden Rechts sammelten und systematisierten, stellten dabei eine Reihe von Gesetzen, Privilegien und vertraglichen Regelungen besonders heraus, die sie als "Reichsgrundgesetze" ("leges fundamentales") bezeichneten und dem sonstigen Recht überordneten. Zu diesen Reichsgrundgesetzen zählten vor allem die Goldene Bulle (1356), die die Königswahl regelte, die kaiserlichen Wahlkapitulation, der Augsburger Religionsfriede und der Westfälische Friede.