(af) Neben der Anrufung des Dorfgerichts oder anderer Gerichte gab es vielfältige Möglichkeiten der innergemeindlichen Kontrolle und Sanktionsverhängung, dazu gehörte nicht zuletzt das Rügebrauchtum. Rügebräuche wurden durch spezifische Vorfälle im sozialen oder familiären Leben provoziert (z.B. Heirat zwischen körperlich oder altersmäßig sehr verschiedenen Paaren, Streit zwischen Ehepaaren, v.a. Frau schlägt Mann). Ausgeübt wurden diese Rügebräuche oft durch die organisierten jungen Männer einer Gemeinde. (Hinrichs, „Charivari“, Thompson, „Rough Music”, Fabre, Familie)
Rügebrauchtum, Charivari

Bildquelle: Rügebrauch
Stich von Hogarth, in: Philippe Ariès/Roger Chartier (Hrsg.): Geschichte des privaten Lebens, Bd. 3.: Von der Renaissance zur Aufklärung. Frankfurt a.M. 1991, 541.