(af) Die soziale Unterteilung in einer ländlichen Gemeinde beruhte auf dem Besitz einer eigenen Hofstelle. Eine weitere Möglichkeit der Unterteilung, vor allem in Gebieten, in denen die Bauern nicht Eigentümer des bewirtschafteten Grundes und Bodens waren, lag in der Art der Frondienste, die sie zu leisten hatten. Die reicheren Bauern, die ein eigenes Pferd besaßen (Gespann und Geschirr), waren zu den so genannten Spanndiensten mit ihren eigenen Tieren verpflichtet, während die ärmeren Bauern Handdienste leisten mussten.
(af) Die soziale Unterteilung in einer ländlichen Gemeinde beruhte auf dem Besitz einer eigenen Hofstelle. Eine weitere Möglichkeit der Unterteilung, vor allem in Gebieten, in denen die Bauern nicht Eigentümer des bewirtschafteten Grundes und Bodens waren, lag in der Art der Frondienste, die sie zu leisten hatten. Die reicheren Bauern, die ein eigenes Pferd besaßen (Gespann und Geschirr), waren zu den so genannten Spanndiensten mit ihren eigenen Tieren verpflichtet, während die ärmeren Bauern Handdienste leisten mussten.