Türkensteuer

Das expandierende osmanische Reich (Untergang des oströmischen Reiches mit der Eroberung Byzanz' 1453, Höhepunkt unter Sultan Süleyman dem Prächtigen im 16. Jh., schrittweiser Niedergang seit dem ausgehenden 17. Jh.) bedrohte vom 15. bis ins 18. Jh. die südöstliche Flanke des Reiches, d.h. die Territorien der österreichischen Habsburger und damit des Kaisers (Höhepunkt: Belagerung Wiens 1683). Zur militärischen Abwehr dieser Bedrohung war der Kaiser auf finanzielle Unterstützung der Reichsstände angewiesen. Diese "Türkensteuern" konnte er nach frühneuzeitlichem Rechtsverständnis nicht einfach von ihnen erheben, sondern er mußte sie darum bitten; diese Bitte mußte er auf Reichstagen vortragen. Die Reichsstände konnten ihm die Hilfe nicht einfach verweigern; sie konnten sich dafür aber Zugeständnisse machen lassen. Auf diese Weise gelang es etwa den protestantischen Reichsständen auf den Reichstagen der 1520er Jahre, die Durchführung des verwandte Themen "Wormser Edikts" gegen Luther immer wieder zu verschleppen.

Das expandierende osmanische Reich (Untergang des oströmischen Reiches mit der Eroberung Byzanz' 1453, Höhepunkt unter Sultan Süleyman dem Prächtigen im 16. Jh., schrittweiser Niedergang seit dem ausgehenden 17. Jh.) bedrohte vom 15. bis ins 18. Jh. die südöstliche Flanke des Reiches, d.h. die Territorien der österreichischen Habsburger und damit des Kaisers (Höhepunkt: Belagerung Wiens 1683). Zur militärischen Abwehr dieser Bedrohung war der Kaiser auf finanzielle Unterstützung der Reichsstände angewiesen. Diese "Türkensteuern" konnte er nach frühneuzeitlichem Rechtsverständnis nicht einfach von ihnen erheben, sondern er mußte sie darum bitten; diese Bitte mußte er auf Reichstagen vortragen. Die Reichsstände konnten ihm die Hilfe nicht einfach verweigern; sie konnten sich dafür aber Zugeständnisse machen lassen. Auf diese Weise gelang es etwa den protestantischen Reichsständen auf den Reichstagen der 1520er Jahre, die Durchführung des "Wormser Edikts" gegen Luther immer wieder zu verschleppen.