Ungeld/Akzise

(af) Bezeichnung einer indirekten Verbrauchersteuer, v.a. auf Wein. Das Ungeld war zunächst eine städtische Steuer, die aber seit dem 16. Jh. zunehmend auch vom Landesherren erhoben und dann oft als Akzise bezeichnet wurde. Im 17. und 18. Jh. belastete die Akzise als Generalakzise oder Universalakzise eine Vielzahl von Artikeln. Die regelmäßige Erhebung einer landesherrlichen Akzise war eines der entscheidenden Instrumente zur Ausschaltung des ständischen Steuerbewilligungsrechts und der städtischen Selbstverwaltung (v.a. in Preußen). Die Akzise diente aber auch einer steuerpolitischen Trennung von Stadt und Land, da sie an den Stadttoren als Torakzise erhoben wurde.

(af) Bezeichnung einer indirekten Verbrauchersteuer, v.a. auf Wein. Das Ungeld war zunächst eine städtische Steuer, die aber seit dem 16. Jh. zunehmend auch vom Landesherren erhoben und dann oft als Akzise bezeichnet wurde. Im 17. und 18. Jh. belastete die Akzise als Generalakzise oder Universalakzise eine Vielzahl von Artikeln. Die regelmäßige Erhebung einer landesherrlichen Akzise war eines der entscheidenden Instrumente zur Ausschaltung des ständischen Steuerbewilligungsrechts und der städtischen Selbstverwaltung (v.a. in Preußen). Die Akzise diente aber auch einer steuerpolitischen Trennung von Stadt und Land, da sie an den Stadttoren als Torakzise erhoben wurde.