Verrechtlichung

(rt) Winfried Schulze stellte die These auf, dass seit dem 15. Jh., stärker seit dem Ausgang des Bauernkrieges, Tendenzen zu beobachten sind, den Konflikt zwischen Herrschaft und bäuerlichen Untertanen zu normalisieren und den beteiligten Parteien einen erweiterten rechtlichen Handlungsspielraum zu verschaffen, um bewaffnete Formen der Konfliktlösung zu verhindern. Die Obrigkeit habe im 16. und 17. Jh. immer stärker gerichtliche Konfliktlösungsmechanismen für die Untertanen bereitgestellt und die Untertanen waren vermehrt dazu bereit, den gerichtlichen Weg auch zu beschreiten. Schulze umschrieb diesen Prozess mit dem Terminus „Verrechtlichung sozialer Konflikte“ (Literatur Schulze, Veränderte Bedeutung sozialer Konflikte, 281; Literatur Schulze, Rechte der Menschheit, 45f.; Literatur Schulze, Bäuerlicher Widerstand, 76).

(rt) Winfried Schulze stellte die These auf, dass seit dem 15. Jh., stärker seit dem Ausgang des Bauernkrieges, Tendenzen zu beobachten sind, den Konflikt zwischen Herrschaft und bäuerlichen Untertanen zu normalisieren und den beteiligten Parteien einen erweiterten rechtlichen Handlungsspielraum zu verschaffen, um bewaffnete Formen der Konfliktlösung zu verhindern. Die Obrigkeit habe im 16. und 17. Jh. immer stärker gerichtliche Konfliktlösungsmechanismen für die Untertanen bereitgestellt und die Untertanen waren vermehrt dazu bereit, den gerichtlichen Weg auch zu beschreiten. Schulze umschrieb diesen Prozess mit dem Terminus „Verrechtlichung sozialer Konflikte“ (Schulze, Veränderte Bedeutung sozialer Konflikte, 281; Schulze, Rechte der Menschheit, 45f.; Schulze, Bäuerlicher Widerstand, 76).