(af) Die Verschärfung der konfessionellen Gegensätze im Reich legten immer mehr die Rechtsprechung der Reichsinstitutionen lahm. Der Vierklosterstreit entzweite den so genannten Deputationstag („kleine Reichstage“ zur Beratung nachgeordneter Probleme, bei den Kurfürsten paritätisch besetzt, bei den Fürsten aber kath. Mehrheit).
Der Vierklosterstreit entbrannte um die Säkularisation von vier Klöstern (in der Grafschaft Oettingen, Markgrafschaft Baden-Durlach, Reichsstadt Salzburg, Gebiet des Reichsritters von Hirschhorn). Nach Auffassung der Katholiken widersprach diese Vermögenskonfiskation dem Augsburger Religionsfrieden, für die Protestanten hingegen beinhaltete das ius reformandi ein Zugriffsrecht auf das Kirchengut. Die Frage der Klosteraufhebung wurde vor dem Reichskammergericht ausgetragen. Als das Reichskammergericht die Säkularisierung von Klöstern in besonderen Fällen für unberechtigt erklärte, verließ die Kurpfalz und zwei weitere protestantische Stände den Deputationstag und lösten ihn damit de facto auf.