(af) (Decem, Decima, Dezem) etwa seit dem 5. Jh. in Anlehnung an das alttestamentliche Zehntgebot von der Kirche geforderte Vermögensabgabe der Laien zum Unterhalt des Klerus. Die meist jährlich wiederkehrenden Abgaben waren anfänglich vom Gesamtvermögen aufzubringen, bezogen sich aber schon bald nur noch auf die Erträge des Grundbesitzes und betrugen meist weniger als den zehnten Teil.
Seit 818/819 hielten vielfach weltliche Grundherren als Inhaber von Eigenkirchen Zehntrechte, ferner kam der Zehnt durch Belehnung, Verpfändung u.ä. in Laienbesitz. Die Abgaben, ursprünglich Naturalien, wurden unterschieden in Feldzehnt (Fruchtzehnt), meist Getreide, Wein, Garten- und Baumfrüchte, und Blutzehnt (Fleisch- oder Viehzehnt), Tier und Tierprodukte. Seit dem 13. Jh. wurden auch Geldabgaben üblich. Mit der Bauernbefreiung im 19. Jh. wurde der Zehnt aufgehoben beziehungsweise für ablösbar erklärt (u.a. preußisches Ablösungsgesetz von 1850).