Quelle: Vertrag von Tordesillas, 5. Juni 1494

„ [...] Soweit es zwischen den vertragschließenden Herrschern eine gewisse Zwistigkeit über das gibt, was jedem von ihnen von dem gehört, das ab heute, dem Datum dieses Vertrages, im Ozean zu entdecken bleibt, gefällt es ihren Königlichen Hoheiten zum Wohl des Friedens und der Eintracht und zur Erhaltung der Verwandtschaft und Liebe, die den König von Portugal mit dem König von Aragon und der Königin von Kastilien verbinden, daß in ihrem Namen ihre Unterhändler aufgrund ihrer Vollmachten gewährten und genehmigten, es werde durch den westlichen Ozean eine Linie vom Nordpol zum Südpol gezogen, die 370 Seemeilen westlich der Kapverdischen Inseln verläuft und so genau und schnell wie möglich bestimmt werden soll. Alles, was bis, jetzt von dem König von Portugal und seinen Schiffen nach Westen bis zu der genannten Linie und nicht darüber hinaus aufgefunden und entdeckt ist und künftig aufgefunden und entdeckt wird, seien es Inseln oder Festländer, bleibt und gehört dem König und seinen Nachfolgern für immer.

Und alles andere, seien es Inseln oder Festländer, die von dem König und der Königin von Aragon und Kastilien und ihren Schiffen gefunden und entdeckt sind oder aufgefunden und entdeckt werden, wenn man von der festgelegten Linie weiter nach Westen fährt, bleibt und gehört dem König und der Königin von Kastilien und ihren Nachfolgern für immer [...].

Da die Schiffe des Königs von Aragon und der Königin von Kastilien, die von ihren Reichen nach den Gegenden jenseits der Linie fahren, notwendigerweise bis zu der Linie hin die Meere, die dem König von Portugal gehören, überqueren müssen, wird vereinbart und ausgemacht, daß diese Schiffe des Königs und der Königin von Kastilien-León und Aragón frei, sicher und in friedlicher Weise, ohne Widerspruch die genannten Meere, die dem König von Portugal verbleiben, auf dem Hin- und Rückweg durchfahren können [...].

Wenn diese Schiffe vor Erreichung der Linie eine Entdeckung machten, gehöre sie dem König von Portugal und die Königlichen Hoheiten [Isabella von Kastilien und Ferdinand von Aragón] haben sogleich sie ihm übergeben zu lassen.“

  • nach dem Vertragstext im Anuario de Estudios Americanos, Bd.1, Sevilla 1944, zitiert nach: Richard Konetzke, Lateinamerika seit 1492. Stuttgart 1971, 6-7.