Quelle: Wolf Helmhard von Hohberg, Georgica curiosa oder Adeliges Land- und Feldleben, 1682

„Motto: Es soll ‚ein Hausvater Gott fürchten, mit seiner Ehewirtin sich begeben, seine Kinder erziehen, seine Bedienten und Untertanen gubernieren und seiner Wirtschaft von Monat zu Monat vorstehen [...].’

  1. Adelige Grundherrschaft, wobei sich die Behandlung der Nebenbetriebe (Mühlen, Ziegelöfen, Steinbrüche) in eine Darstellung des Salinen-, Bergbau- und Hüttenwesens ausweitet.
  2. Hausvater: sein Verhältnis zu Gott, zur Frau, zu den Kindern (inkl. Erziehung), zum Gesinde und den bäuerlichen Untertanen. Abrundung durch Verhaltensmassregeln bei Kriegs- und Seuchengefahr, Witterungskunde und Arbeitskalender.
  3. Hausmutter: Erziehung der Kinder, v. a. der Töchter, Kochen, Nahrungsmittelkonservierung, Hausapotheke.
  4. Weinbau und Kellerwirtschaft.
  5. und
  6. Küchen-, Arznei- und Blumengarten.
  7. Ackerbau mit Nebenbetrieben (Brauerei, Müllerei).
  8. Pferdehaltung;
  9. Rinder-, Schaf-, Schweine- und Geflügelhaltung.
  10. Bienenkultur und Seidenraupenzucht.
  11. ‚Wasserlust’: Wasserversorgung, Mühlbäche, Fischzucht, etc.
  12. Forstwirtschaft und Jagd.“

 zitiert nach: Otto Brunner, Das „Ganze Haus” und die alteuropäische „Ökonomik”, in: Ders., Neue Wege der Verfassungs- und Sozialgeschichte. 2. Aufl. Göttingen 1968, 103-127.