2.1. Soziale Ungleichheit

Ständische und moderne Gesellschaften unterscheiden sich darin, welche Faktoren ausschlaggebend sind für den Zugang der Einzelnen zu den knappen materiellen und immateriellen Gütern, d.h. welche strukturellen Mechanismen dafür sorgen, dass die Einzelnen hinsichtlich ihrer Lebenschancen und -risiken begünstigt oder benachteiligt werden.

2.1.1. Geschlecht

Der Geschlechtsunterschied ist für die soziale Ungleichheit fundamental, liegt aber quer zu allen anderen ständischen Ungleichheitsstrukturen. Die soziale Lage der Frauen hängt in der ständischen Gesellschaft in der Regel von der des Vaters/Ehemanns (d.h. des Hauses, dem sie angehört) sowie von ihrem Stand innerhalb des Hauses (Jungfrau, Ehefrau, Witwe) ab. 

2.1.2. Stände

Stände lassen sich definieren als soziale Großgruppen, die sich voneinander unterscheiden hinsichtlich wirtschaftlicher Subsistenzweise, Herrschaftsrechten, Normen der Lebensführung („ständische Ehre“) sowie Rechtsstatus. Stände beruhen auf den Prinzipien von Distinktion und Exklusivität; die Grenzen zwischen ihnen werden v.a. durch eine endogame Heiratspraxis aufrechterhalten. Als Stände in diesem Sinne unterschieden die Zeitgenossen in der Regel: 

  • Adel (Reichsadel, landsässiger Adel etc.)

  • Bürger (Patriziat, Kaufleute, Zunftbürger, Beamte etc.)

  • Bauern

In diese Stände wurde man im Regelfall hineingeboren. Der Klerus ist im Gegensatz dazu kein Geburts-, sondern ein durch Weihe bzw. Amt erworbener Stand, der in sozialer Hinsicht teils zum Adel, teils zum Bürgerstand zu rechnen ist. Stände sind nicht nur Personengruppen mit gemeinsamen objektiven Merkmalen. Sie sind auch subjektiv als solche wahrgenommene, durch entsprechendes Bewusstsein, Normen, Habitus und soziale Praxis konstituierte Gemeinschaften.