3.0. Einleitung

von Antje Flüchter 

In der Frühen Neuzeit lebten 70-80% der Bevölkerung auf dem Land. Daran änderte sich bis ins 18. Jh. nur wenig. Die ländliche Bevölkerung kann aus vielen Perspektiven betrachtet werden; je nach Ansatz und Fragestellungen, aber auch je nach zu untersuchender Region müssen die Schwerpunkte verschieden gesetzt werden. Dieses Kapitel will in diese Aspekte einführen, wegen der Vielfalt der Ausgestaltungsmöglichkeiten ländlicher Gesellschaft kann dies aber nur sehr verallgemeinert geschehen.

Einleitend werden zwei für die ländliche Gesellschaft wichtige und vielfach diskutierte Forschungskonzepte vorgestellt: Der „Kommunalismus“ (Peter Blickle) und das „ganze Haus“ (Otto Brunner).

Die typische ländliche Siedlungsform war das Dorf, die Dorfgemeinde die verbreitetste Form ländlicher Gemeinden. Das „Dorf“ war eine Ergebnis von „Verdorfung“ und „Vergrundherrschaftung“ seit dem 12. Jh.

Ein Dorf war ein eigener Friedens- und Rechtsbereich, wie die Begrenzung (Mauer, Hecke) signalisierte:

Das Dorfbild war meist von der Kirche mit Kirchturm und Pfarrhaus in der Dorfmitte geprägt. Weitere wichtige Gebäude waren das Wirtshaus, das Rats- oder Amtshaus, Brunnen, Waschhaus und Backhaus. Brauhaus und Mühle lagen dagegen meist außerhalb des Dorfes und gehörten dem Grundherren.

Aufbau des Kapitels

  1. Grundlegend für jede ländliche Gemeinschaft war die ländliche Wirtschaftsweise. In diesem ersten Unterkapitel wird vorgestellt:
    • welche Produkte wie hergestellt wurden;
    • wie die Arbeit auf dem Hof und auf dem Feld organisiert war;
    • wie sich die für die Vormoderne typische Wirtschaftsform der Subsistenzökonomie gestaltete;
    • wie Agrarkonjunkturen und Marktbeziehungen auf die ländliche Wirtschaftsweise einwirkten.
  2. Die ländliche Gesellschaft wurde immer auch von ihrem Verhältnis zu einer – sehr verschieden ausgestalteten – „Herrschaft“ geprägt. Sie stand in einem Dreiecksverhältnis zu Grundherr und Landesherrschaft; diese Beziehung konnte sehr unterschiedlich organisiert sein: von den kommunalistisch organisierten Gemeinden Oberdeutschlands oder Ostfrieslands, in denen die Grundherrschaft kaum eine Rolle spielte, bis zur Gutsherrschaft in den ostelbischen Gebieten, wo die Einflussmöglichkeiten der Landesherrschaft meist zu vernachlässigen sind.
    In diesem Unterkapitel werden zunächst die verschiedenen Formen der Grundherrschaft oder Agrarverfassung (Grundherrschaft, Gutsherrschaft, Erbrecht) dargestellt.
    Zum zweiten geht es um den Einfluss und die Einflussmöglichkeiten der Landesherrschaft auf die ländliche Gemeinde und wie diese sich im Laufe der FNZ verstärkten.
  3. Die Entwicklung der Landgemeinde bildete neben dem Haus die „zweite maßgebliche Einheit der Organisation und Vergesellschaftung der ländlichen Gesellschaft“ (Holenstein, Bauern, 13). Die Institutionen der Landgemeinde waren vielfältig: Oft fielen der politisch-rechtliche Verband (Nachbarschaft) und damit die verschiedenen Formen gemeindlicher Selbstverwaltung (Gemeinde), der wirtschaftliche Verband (Flurgenossenschaft) und der kultische Verband (Pfarrei) zusammen (vgl. Wunder, Dorf, 71). Die jeweilige Ausgestaltung der Landgemeinde hing von vielen Faktoren ab und entwickelte sich auch regional sehr verschieden.
  4. Die ländliche Gesellschaft der FNZ bestand nicht aus gleichberechtigten Mitgliedern, sondern zerfiel in verschiedene Gruppen. Große Bedeutung hatten die durch Besitz und Wirtschaftsweise unterschiedenen sozialen Gruppen, die in diesem Unterkapitel vorgestellt werden (Vollbauern, Landhandwerker, unterbäuerliche Schichten, Gesinde); zu beachten sind aber auch die verschiedenen Alters- und Geschlechtsklassen.
  5. Nach diesen eher beschreibenden Unterkapiteln soll ein Blick auf die ländliche Gesellschaft im Widerstand gegen Herrschaft betrachtet werden. Da dieser Aspekt eines selbstbewussten und aktiven Eintretens für die gemeindlichen Interessen lange in der Forschung vernachlässigt wurde und das Verhalten der ländlichen Bevölkerung im Widerstand Rückschlüsse auf die alltäglichen Einstellungen, Normen, Werte sowie Ziele, aber auch auf alltägliche politische Einflussmöglichkeiten von Bauern erlaubt, soll er hier ausführlich betrachtet werden.
  6. Im sechsten Unterkapitel wird ein genauer Blick auf die Innenstrukturen des ländlichen Lebens geworfen, ohne dabei den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Ausgewählt wurde die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, Kommunikationsstrukturen wie Konfliktaustragung, aber auch Wohnformen und verschiedene Dorfstrukturen.
  7. Es scheint kaum nötig zu sagen, dass auch die ländliche Gesellschaft in den behandelten drei Jahrhunderten nicht unverändert blieb - wenn sie vielleicht auch statischer war als andere Sektoren der vormodernen Gesellschaft. Reformation und Bauernkrieg sind hier zu nennen. Besonders wichtig sind auch die Veränderungen durch das Eingreifen der Landesherrschaft in das ländliche Leben und im Wandel der Wirtschaftsweisen.