Grafik: Idealtypische Dorfmark
Idealtypisches Modell einer Hofmark. Die Ausführung in Flur 1 zeigt die Lage der zum Hof A gehörigen Felder in Flur 1 (entsprechendes gilt für Flur 2 und 3) (aus: Blickle, Deutsche Untertanen, 26)
Die drei Kreise bedeuten:
Der erste Kreis bildet das eigentliche Dorf mit seinen Hofeinheiten. Eine Hofeinheit bestand aus einem Haus, Hofstatt und Garten. Hier herrschte hauptsächlich eine individuelle Nutzung ( Blickle, Deutsche Untertanen, 26).
Der zweite Kreis bildet die Flur. Hier herrschte teilweise eine individuelle, teilweise eine kollektive Nutzung durch die Einwohner des Dorfes (Blickle, Deutsche Untertanen, 26). Die Felder bildeten meist eine geschlossene Ackerfläche, wobei die Parzellen (Zelgen) der einzelnen Bauern meist verstreut lagen (Gemengelage). Diese „Gemengelage“ verlangte dann auch eine wechselseitige Abstimmung zwischen den Parzellenbesitzern, eine Synchronisation von Bestellung und Nutzung der Felder, und gilt damit als einer der Gründe für den sig. „Flurzwang“. Mit „Flurzwang“ wird das Recht der Gemeinde bezeichnet, dem einzelnen bestimmte Normen für die Benutzung seiner Gründe vorzuschreiben (Beck, Unterfinning, 26). Die gesamte Grünfläche war als Wiese nutzbar. Während der Brachzeit (Dreifelderwirtschaft) wurden auch die Felder als Weiden kollektiv von den Gemeindemitgliedern genutzt. Nach der Ernte und dem Abschlagen der Zäune begann also eine Periode nur kollektiver Nutzung, die Äcker dienten als Viehweide (Beck, Unterfinning, 28).
Der dritte Kreis, bestehend aus Wald und/oder Weide, bildete die Allmende, die ausschließlich kollektiv genutzt wurde (Blickle, Deutsche Untertanen, 26). Die Allmende war die vielfältigst nutzbare Ressource des Dorfes. Sie diente der Ernährung von Mensch und Tier und für die Gewinnung von Bau- und Brennmaterial. Die Aufteilung ihrer Erträge vollzog sich anhand eines komplexen Schemas, das anhand der ungleichen Besitzverhältnisse innerhalb des Dorfes die Auftriebsrechte auf der Allmende oder die Nutzungsrechte des Holzes regelte (Beck, Unterfinning, 38).