Quelle: Johann Georg Krünitz über die Aufgabenbereiche einer Hausfrau

Der aufgeklärte Agrarreformer Krünitz erläutert die Aufgabenbereiche einer Hausfrau:

„Einer jeden Frau, d.i. verheuratheten Person weibliches Geschlechts, welche in der Wirthschaft die Hausfrau, Hausmutter, Wirthin heißt, [...] kommen verschiedene ganz eigene Rechte und Pflichten und Verrichtungen in Ansehung ihres Mannes, ihrer Kinder, vornehmlich wegen der Töchter, des Gesindes, insonderheit des weiblichen, und hiernächst unter den Wirthschaftsgeschäften vornehmlich die Aufsicht und die Geschäfte in der Küche, dem Keller, der Rind- Schweine- und Federviehzucht, wegen der Bewahrung, Reinigung und Verfertigung der Kleider, Wäsche, Betten, des Brauens, Backens, Waschens, im Spinnen, Weben und andern Geschäften, mit der Wolle und mit Flachs, ja überhaupt wegen der Reinigkeit im Hause und der Ordnung des Hausrathes, zu. Ihre Verrichtungen gehen auch meistentheils nicht sowohl zunächst auf den Erwerb selbst, als vielmehr auf die Bewahrung, das in Acht nehmen, das Erhalten und endlich auch das nutzbare, vortheilhafte, wohl eingetheilte, sparsame und kluge Anwenden und Ausgeben.“ (Krünitz, Bd. 14, S. 790f)

(cr) Krünitz bezieht sich in seinen Ausführungen ausschließlich auf die Aufgaben der Hausfrau, also der Ehefrau des Bauern; Ausgangspunkt seiner Darstellung ist die Situation der Haushalte der bäuerlichen Ober- bzw. Mittelschicht mit Gesinde. Die Arbeitsteilung innerhalb des weiblichen Gesindes findet bei ihm keine Erwähnung. Es fällt auf, dass Krünitz die weibliche Aufgabe des Konservierens und des klugen Haushaltens in den Vordergrund stellt. Auch der Bezug der Frau zum Haus tritt deutlich hervor. 

Er misst der Hausherrin nicht nur eine wichtige Position neben ihrem Ehemann bei, sondern überträgt ihr praktisch die alleinige Verantwortung für das Wohl der gesamten bäuerlichen Wirtschaft und aller Hausgenossen, wenn er schreibt:

„Auf der Hausfrau des Bauers, auf ihrer Klugheit, Geschicklichkeit, Reinlichkeit, Ordnung und Fleiße, beruhet der Wohlstand des ganzen Hauswesens. Von ihr hängt großentheils ab, daß jeder im Hause seines Lebens froh werde, und zu seinen Geschäften Kraft und Lust behalte, daß die mit gemeinschaftlichem Fleiße erarbeiteten Producte sowohl zum eigenen Gebrauch, als auch zur Vermehrung der baren Einnahme richtig verwendet werden. Endlich, was das Wichtigste ist, nach ihren Talenten und deren Benutzung richtet sich die Erziehung der Kinder, und es hangen also die Hoffnungen großentheils ab, die man sich in Ansehung des wachsenden Glückes der Nachkommenschaft machen kann.“ (Krünitz, Bd. 60, S. 453.)

aus: Johann Georg Krünitz, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirtschaft. 2. Aufl. Berlin 1782 ff.