5.2. Binnengliederung des Adels im Reich
Seit dem Hochmittelalter existieren erblich gewordene Rangstufen (Heerschildordnung), die nur noch vom König/Kaiser neu verliehen werden können: Fürsten (Herzöge, Markgrafen, Landgrafen), Grafen, Freiherren, einfacher (Ritter-)Adel.
In der FNZ führt die zunehmende Stärkung der Territorialherrschaft zu einer klaren Standesgrenze zwischen Reichsadel (= Hochadel, Inhaber von Landeshoheit und Reichsstandschaft) und landsässigem Adel (= Niederadel, den Territorialherren untergeben, Inhaber von Landstandschaft). Eine Zwischengruppe bilden die so genannten Reichsritter, die zwar dem Niederadel angehören, sich aber im 16. Jh. durch den korporativen Zusammenschluss (Ritterkantone) der Herrschaft der Territorialfürsten entziehen können und reichsunmittelbar bleiben.
Der Aufstieg in den Adel oder in einen höheren Adelsrang geschieht durch kaiserliche Standeserhöhung (Diplom gegen Gebühr), Erwerb eines herrschaftlichen Gutes, schließlich „Rezeption“ durch die adelige Standeskorporation und Aufnahme in den exklusiven Heiratskreis, dies aber meist erst mehrere Generationen nach der Standeserhöhung. Wichtigste Mobilitätskanäle sind Karrieren in Kirche, Militär und kaiserlichem oder landesherrlichem Dienst.